Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Was jetzt für Ihr E-Commerce-Business wichtig ist. Wir klären auf!
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder kurz BFSG in Kraft getreten. Hiermit soll gemäß dem „European Accessibility Act“ eine einheitliche Regelung für Barrierefreiheitsanforderungen EU-weit durchgesetzt werden. Dadurch sollen zunächst die Hürden, welche sich aus den ungleichen Barrierefreiheitsstandards der EU-Mitgliedstaaten ergeben, abgebaut werden und schließlich eine Erhöhung der Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Binnenmarkt erhöhen. Das Ziel ist die Schaffung einer inklusiveren Gesellschaft, die Menschen mit Behinderungen eine bessere Zugänglichkeit bietet. Was das konkret für Ihren Onlineshop bedeutet, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, soll Menschen mit Behinderungen den Zugang auf innerhalb der EU angebotene Produkte und Dienstleistungen gewährleisten. Damit stehen nach öffentlichen Institutionen nun auch Privatunternehmen, wie beispielsweise Onlineshop-Betreiber, in der Verpflichtung, Barrierefreiheit sicherzustellen, um eine inklusive Teilhabe zu ermöglichen.
Ab wann gilt das Gesetz?
Am 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Seit diesem Datum sind betroffene Unternehmen und Organisationen verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben des BFSG umzusetzen.
Für wen gilt das Gesetz?
Das BFSG betrifft primär digital angebotene Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU. Somit sind folgende Unternehmen und Organisationen betroffen:
- Hersteller bestimmter Hard- und Softwareprodukte für Verbraucher z.B. Computer, Smartphones etc. inkl. Betriebssysteme
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce Anbieter / Betreiber von Onlineshops)
- Anbieter elektronischer Dienstleistungen (Banken, Versicherungen)
- Dienstleister im Bereich Verkehr, Telekommunikation und Medien
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Was ist zu tun?
Für Ihren Onlineshop bedeutet das, dass er barrierefrei gestaltet sein muss. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt, kurz BFSGV, hervor. Demnach müssen Webseiten, Online-Anwendungen und mobile Apps so gestaltet sein, dass sie durchgehend einheitlich, gut erkennbar, leicht bedienbar, verständlich und zuverlässig sind. Das schließt auch bereitgestellte Bezahlfunktionen sowie weitere Authentifizierungs-, Identifizierungs- und Sicherheitsverfahren mit ein.
Informationen zu den Funktionen einer Dienstleistung müssen über mehrere Sinneskanäle (z.B. visuell und auditiv) verfügbar sein. Daher sollten sie in einem Textformat bereitgestellt werden, das sich für Hilfstechniken (z. B. Screenreader) eignet. Dabei ist auf ausreichend große Schrift, klare Kontraste und genügend Abstand zu achten. Nicht-textliche Inhalte wie Bilder müssen durch Alt-Texte oder vergleichbare Alternativen ergänzt werden. Auch Supportdienste unterliegen der Barrierefreiheitsverpflichtung.
Wie können konkrete Maßnahmen aussehen?
Erhöhen Sie die Wahrnehmbarkeit Ihrer Inhalte:
- Sorgen Sie bei Videos für passende Untertitel
- Versehen Sie Texte mit ausreichend Farb-Kontrasten
Ermöglichen Sie eine einfache Bedienung:
- Ihre Seite sollte auch nur mit der Tastatur oder per Sprachbefehl bedienbar sein
- Inhalte, wie Videos, sollten pausierbar sein
Setzen Sie auf Verständlichkeit Ihrer Inhalte:
- Sorgen Sie dafür, dass die Seitensprache im HTML-Code korrekt angegeben ist
- Ihre Seite sollte über eine einheitliche Navigation verfügen
Erhöhen Sie die Robustheit Ihrer Seite:
- Ihre Seite sollte mit Assistenz-Geräten oder -Software interpretierbar sein
- Versehen Sie durchgeführte Aktionen mit Erfolgsmeldungen (bspw. „Der Artikel wurde erfolgreich dem Warenkorb hinzugefügt“)
Tipp: Lassen Sie Ihren Onlineshop jetzt von unseren Experten prüfen und Ihren individuellen BFSG-Maßnahmenkatalog erstellen!
Unser Service für Sie
1. Kontakt: Sie nehmen Kontakt mit uns auf und wir klären erste Fragen und vereinbaren das weitere Vorgehen für die Analyse.
2. Online-Check & Maßnahmenkatalog: Wir führen eine detaillierte Prüfung Ihrer Website auf Barrierefreiheit gemäß dem BFSG durch. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen verständlichen Maßnahmenkatalog, der den Ist-Zustand dokumentiert und alle notwendigen Schritte zur Optimierung auflistet.
3. Rücksprache & Auftrag: Basierend auf dem Maßnahmenkatalog unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot für die Umsetzung der empfohlenen Anpassungen. Sie entscheiden in Ruhe, ob wir die Maßnahmen umsetzen sollen.
4. Umsetzung: Nach Ihrer Beauftragung setzen unsere Experten die vereinbarten Maßnahmen professionell und effizient um. Wir machen Ihre Website fit für die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und verbessern die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit im Netz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, insbesondere im E-Commerce. Gerade Menschen mit Behinderungen, die oft mit erheblichen Hürden im stationären Handel konfrontiert sind, setzen zunehmend auf den Online-Einkauf, um ihre Unabhängigkeit und Lebensqualität zu sichern. Mit einer barrierefreien Website treffen Sie nicht nur die Bedürfnisse dieser wichtigen Zielgruppe, sondern steigern auch die allgemeine Nutzerfreundlichkeit und erreichen eine breitere Kundschaft.
Eine barrierefreie Gestaltung sorgt dafür, dass alle Besucher unabhängig von ihren individuellen Einschränkungen ein intuitives und komfortables Einkaufserlebnis genießen können. Die Investition in Barrierefreiheit sichert zudem langfristig Ihre Marktposition, da Sie den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sich durch eine nachhaltige, inklusive Ausrichtung positiv vom Wettbewerb abheben. Zudem verbessern Sie die Performance und Zuverlässigkeit Ihrer Seite. Außerdem ist ein barrierefreier Shop ein gutes Aushängeschild für die Außenwirkung Ihres Unternehmens. Sie signalisieren soziale Verantwortung und tragen aktiv zu einer inklusiveren Gesellschaft bei.
Sie sind betroffen vom BFSG?
Sie denken, dass Sie betroffen sind vom BFSG? Wir stehen Ihnen zur Seite und machen Ihren Onlineauftritt BFSG-konform. Kontaktieren Sie uns hier ganz unverbindlich.
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