Hallo,
Ich möchte das Thema PayPal-Einbindung noch mal aufwärmen...
Wir haben unseren Shop von einem Anwalt überprüfen lassen und der meint, daß der Ablauf zu nicht rechtens ist, weil der Kunde zur Zahlung aufgefordert wird, bevor überhaupt der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
...
(3) Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er
sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit
nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Die Frage ist nun, wie man den Ablauf derart abändern kann, daß die Weiterleitung zu PayPal erst nach der Zusammenfassung und Bestätigung der Bestellung erfolgt. Die eventuellen Fehler von PayPal müsste man natürlich auch abfange, sprich die unterschiedlichen Weiterleitungsseiten übergeben. Aber das ist ja in anderen Shops auch so!?
MfG