supportteam hat geschrieben:Hallo Ingo,
unsere Rechtsabteilung hat die von MERCONIS verwendete Lösung als die korrekte Lösung ausgewählt - die auch in anderen Rechtsquellen als rechtssichere Lösung empfohlen wird:
1. Ein Shopsystem weiß meist nicht, woher der Kunde kommt - erst dann, wenn er seine Adresse im Zuge des Checkout-Prozesses eingibt oder sich anmeldet.
2. Um in Deutschland rechtssicher zu sein und gleich bei Eintritt in den Warenkorb gültige Zahlungs- und Versandgebühren anzuzeigen, wählt MECRCONIS die günstigsten Optionen automatisch aus. Diese Vorauswahl der - natürlich unter Berücksichtigung Ihrer eingestellten Gebühren-Kriterien - jeweils günstigsten Gebühren ist lt. verschiedenster Rechtsquellen absolut rechtssicher und der empfohlene Weg. Anm.: Dies lässt sich auch einfach deaktivieren, da dieser deutsche Weg in vielen Ländern nicht gewollt ist.
3. Die Eingabe der Adresse oder die Anmeldung/Login durch den Kunden, kann - abhängig von Ihren Gebühren-Kriterien - dann natürlich die Gebühren ggf. abändern oder auch zurücksetzen, um den Kunden zu verpflichten, diese nun explizit manuell zu setzten.
4. Die (vorausgewählten) Zahlungs- und Versandoptionen kann der Kunde natürlich jederzeit einfach im Zuge des Checkoutprozesses manuell abändern. Anm.: Natürlich abhängig von den von Ihnen (dem Shopbetreiber) eingestellten Kriterien.
MERCONIS bietet Ihnen hier verschiedenste (rechtssichere) Einstellmöglichkeiten. Die von Ihnen gewünschte, andere Bedienung, dass vor Eintritt in den Warenkorb zuerst ein Popupfenster erscheinen soll, um die eigene Adresse einzugeben, sollte sich aber relativ einfach durch die Nutzung einer eigenen Funktion implementieren lassen (gerne können Sie auch unseren techSupport kontaktieren). In MERCONIS wird dies jedoch nicht fest implementiert und wir empfehlen dies auch nicht unsererseits, da es wahrscheinlich die Abbruchrate erhöht.
Anm.: Wir werden dieses Thema aus dem Abschnitt "Neue Versionen..." in den Abschnitt "Sonstiges" verschieben.
Hallo
ein Pop-Up Fenster zur Adresseingabe wäre auch gar nicht von Nöten sondern nur die Auswahl des Landes und die Art der Bezahlung. Dann würde im Warenkorb der der komplette Betrag erscheinen, den der Kunde zu zahlen hätte. Auch hätte hier der Kunde bereits die Möglichkeit, falls er eine Ware per Express braucht, dies gleich mit auszuwählen.
Hier noch kurz das Urteil vom BGH bereits aus dem Jahre 2009:
"Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet
und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird."
Da meiner Meinung nach der letzte Passus im Gegensatz zu vielen anderen sehr eindeutig geschrieben ist, denke ich, wäre es nicht verkehrt, eine solche Lösung zu implementieren. Ob sie der Verkäufer nutzt, steht auf einem anderen Papier. Da ich keine Selbstabholung anbieten kann und ich nach Gewicht versende, kann ich hier auch keine sogenannten "Standardkosten" eintragen. Und laut des BGH-Urteiles werden hier nicht die günstigsten Kosten im virtuellen Warenkorb, sondern die
tatsächlichen Kosten verlangt.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Gorges