Hallo
Ich gehe davon aus, dass Du den verlinkten Artikel gelesen hast.
Die Wettbewerbszentrale ist der Meinung, dass bereits nach Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb Versandkosten anzugeben sind und beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07)
Da ich keine Versandkostenpauschale habe und definitiv nach Gewicht zu unterschiedlichen Preisen versende, kann ich diesbezüglich nicht auf einen feststehenden Text zurückgreifen.
Auslandsversand
Soweit Sie die Lieferung in verschiedene Länder anbieten und in Abhängigkeit des jeweiligen Lieferlandes unterschiedliche Versandkosten anfallen, ist entweder:
• bereits im Warenkorb eine Länderauswahlmöglichkeit mit Anpassung der konkreten Versandkosten vorzusehen
• oder es sind die Standard- Versandkosten für Deutschland auszuweisen mit dem Hinweis, dass sich bei Auswahl eines anderen Lieferlandes im Bestellablauf die Versandkosten entsprechend anpassen.
Nicht nur deshalb setzte ich momentan Shopware 4 ein, da er genau das Verhalten, wie es rechtlich gefordert wird, umsetzt, denn
Das Fehlen der Versandkostenangabe im Warenkorb ist abmahnfähig. (Schlusssatz des von mir verlinkten Artikels)
Zum anderen ist dies extrem kundenfreundlich. Stell dir vor, du möchtest was in Amerika bestellen, legst einen Artikel in den Warenkorb und musst erst deine kompletten Angaben zur Person machen bevor Du die Versandkosten genau gezeigt bekommst. Dies wäre für mich inakzeptabel, auch wenn ich einen Link zur Versandkostenseite hätte, würde ich trotzdem vorher sicherheitshalber bezügl. der Höhe, wenn überhaupt, nachfragen. Finde ich ebenfalls nicht kundenfreundlich.
Für mich ist es persönlich schade, denn der Shop hier ist meiner Meinung nach der Ausgereifteste bezüglich Conto und bin bereits feste am Arbeiten im Hintergund. Ich denke, dass es mit Sicherheit kein Problem darstellen würde, so ein Verhalten vielleicht auch als Modul zu hinterlegen, denn mittlerweile gibt es diese Anpassung auch schon für den betagten xtShop.
@Micha
Wenn Du noch ein bisschen im Internet stöberst, dann wirst Du noch mehr Urteile bezüglich des Warenkorbes finden. Alle neuen Urteile besagen letztendlich eines, dass bereits
im virtuellen Warenkorb sämtliche anfallenden Versandkosten für den Kunden getrennt mit der daraus für ihn resultierenden Gesamtsumme (Artikel/Mwst/evtl. anfallende Gebühren sowie Versandkosten) darzustellen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Gorges